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Aktuelle Drohnen Verordnung.

Ab sofort und bis zum 31.08.2022 gelten in Deutschland reduzierte Abstände zu Personen für gewerbliche Drohnenbetriebe in der Betriebsunterkategorie A2 für Bestandsdrohnen unter 2 kg. Die Einzelheiten und Voraussetzungen finden sich imErlass des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (PDF, 0,14 MB).Neues Antragsformular online. Ausnahmen zur LuftVO können nun beantragt werden und in teilnehmenden Bundesländern können Erlaubnisse gegenseitig anerkannt werden.
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