EU-Kompetenznachweis A1 / A3
Der EU-Kompetenznachweis A1 / A3 wird nach dem erfolgreichen Abschluss eines Online-Trainings und einer Online-Theorieprüfung beim LBA ausgestellt. Er bestätigt, dass eine ausreichende Kompetenz für das Steuern eines UAS mit einem relativ niedrigen Gefährdungspotential beim Fernpiloten vorliegt.
Das Online-Training besteht aus mehreren Modulen mit Informationstexten und Erklärvideos. Nach jedem Modul folgen Übungsaufgaben, die den Fernpiloten auf die Online-Theorieprüfung vorbereiten. Das Online-Training kann mehrfach absolviert werden. Nach erfolgreichem Absolvieren aller Trainings-Modul-Aufgaben kann sich der Fernpilot zur Online-Theorieprüfung anmelden.
Die Online-Theorieprüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt 9 Fachgebieten. Werden mindestens 75% der Prüfungsfragen richtig beantwortet, gilt die Prüfung als bestanden. Auch die Online-Prüfung kann mehrmals wiederholt werden, falls die Mindestpunktzahl nicht erreicht wird. Als Nachweis der erfolgreichen Online-Theorieprüfung wird dem Fernpiloten bei Bestehen ein entsprechender „Nachweis über den Abschluss eines Online-Lehrgangs“ elektronisch ausgestellt (Versand als pdf-Datei per E-Mail und Download im Prüfungsportal)
AKTUELLES:
Ab sofort und bis zum 31.08.2022 gelten in Deutschland reduzierte Abstände zu Personen für gewerbliche Drohnenbetriebe in der Betriebsunterkategorie A2 für Bestandsdrohnen unter 2 kg. Die Einzelheiten und Voraussetzungen finden sich imErlass des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (PDF, 0,14 MB).Neues Antragsformular online. Ausnahmen zur LuftVO können nun beantragt werden und in teilnehmenden Bundesländern können Erlaubnisse gegenseitig anerkannt werden.